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Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.


Adresse
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
Adresse
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Servicezeiten

Dienststelle Forst (Lausitz):
Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Zweigstelle Cottbus:
Dienstag   von   13:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag   von   09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Es wird gebeten,  telefonisch oder per E-Mail vorab  einen Termin zu vereinbaren.


Telefon
03562 986-13904
Hinweis
Dienstelle Forst (Lausitz)
Telefon
0355 612-3926
Hinweis
Zweigstelle Cottbus

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.


Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

  • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
  • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

  • Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises /der landkreisfreien Stadt


Schädlingsbekämpfung, gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren, tierschutzrechtliche Erlaubnis, Betäuben von Wirbeltieren, Töten von Wirbeltieren, Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, Töten von Tieren, Wirbeltiere