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Wie können mehrere Einzelgrundstücke zu einem neuen Gesamtgrundstück zusammengelegt werden?


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Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus/Chóśebuz
Servicezeiten

Allgemeine Sprechzeit:
Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Es wird gebeten,  telefonisch oder per E-Mail vorab  einen Termin zu vereinbaren.


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0355 49912-100

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Häufig gestellte Fragen

Es werden Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung erhoben.


Aus mehreren Flurstücke eines Grundstücks im Sinne des Grundbuchs entsteht ein oder mehrere neue Flurstücke.


Die Flurstücksverschmelzung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.


Nach Antragstellung erfolgt die Verschmelzung entweder im Zuge einer Liegenschaftsvermessung oder isoliert im Liegenschaftskataster.


Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure