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Was ist eine Identitätsbescheinigung für Flurstücke und wozu dient sie?


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Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus/Chóśebuz
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Allgemeine Sprechzeit:
Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Es wird gebeten,  telefonisch oder per E-Mail vorab  einen Termin zu vereinbaren.


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0355 49912-100

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Häufig gestellte Fragen

Für die Bescheinigung fallen Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung an.


Identitätsbescheinigungen werden von Grundstückseigentümern, Inhabern von Rechten, durch Rechte Betroffenen, Behörden oder Gerichten benötigt, wenn sich Grundbucheintragungen, Urkunden und so weiter auf Flurstücke beziehen, die nicht mehr existieren. Hierdurch lassen sich Rechtsverhältnisse nicht mehr der aktuellen Flurstücksituation zuordnen.

Mit einer Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit einem früher existierenden identisch sind beziehungsweise welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem untergegangenen räumlich entsprechen.


Brandenburgisches Vermessungsgesetz


Grundbuchauszug, wenn es um die Identifizierung der Lage alter Rechte geht.


Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.


Auf Antrag erteilt die Katasterbehörde auf Grundlage einer Recherche die Bescheinigung.


Der Antrag kann formlos unter Angabe des Flurstücks gestellt werden 


Katasterbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt


www.vermessung.brandenburg.de