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Pflicht zur Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung vor der erstmaligen Schulaufnahme.


Adresse
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Servicezeiten

Allgemeine Sprechzeit:
Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Es wird gebeten,  telefonisch oder per E-Mail vorab  einen Termin zu vereinbaren.


Telefon
03562 986-15301

Häufig gestellte Fragen

Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,

Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig


Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.


Impfausweis, Gelbes Heft (Nachweis der Untersuchungen U1-U9), Ggf. sonstige ärztliche oder therapeutische Befunde


Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland


Okt. bis April vor der Einschulung


Gesundheitsamt, Schuluntersuchung, Schuleingangsuntersuchung