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Sie möchten mehrere zusammenhängende Flurstücke zu einem neuen Flurstück zusammenfassen? Diese Verschmelzung sorgt für eine übersichtliche Darstellung Ihres Grundeigentums.


Adresse
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus/Chóśebuz
Servicezeiten

Allgemeine Sprechzeit:
Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Es wird gebeten,  telefonisch oder per E-Mail vorab  einen Termin zu vereinbaren.


Telefon
0355 49912-224

Häufig gestellte Fragen

Von Amtswegen gebührenfrei

Auf Antrag Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung


Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen


Ihr Grundstück besteht aus mehreren Flurstücken und Sie möchten eine übersichtlichere Darstellung Ihres Eigentums erreichen? Dann können Flurstücke verschmolzen werden. Die Verschmelzung kann das Katasterbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt für Sie erledigen. Den Antrag dazu stellen Sie bei der Katasterbehörde selbst oder bei einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.

Durch die Verschmelzung reduziert sich die Zahl der Flurstücke, aus denen ein Grundstück besteht. Dadurch ist die Flurkarte übersichtlicher und einfacher zu verstehen. Auch die genaue Bezeichnung Ihres Grundeigentums, zum Beispiel beim Aufsetzen wichtiger Dokumente wie Verträgen oder einem Testament, wird einfacher und weniger fehleranfällig. Im Baugenehmigungsverfahren kann eine Verschmelzung helfen, Baulasten zu vermeiden.

Gehören die zu verschmelzenden Flurstücke zu unterschiedlichen Grundstücken, müssen die Grundstücke zunächst im Grundbuch vereinigt werden. Dazu ist ein eigener Antrag beim Grundbuchamt notwendig, der bei der Katasterbehörde oder bei einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aufgenommen werden kann.


Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken


  • Ihre Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.
  • Ihre Flurstücke sind Teile desselben Grundstücks.

Im Grundbuch nachgewiesene Belastungen müssen die zu verschmelzenden Flurstücke in gleicher Weise berühren Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

• im Grundbuch eingetragenen oder künftige Eigentümer oder

• Vertreter mit ausgewiesener Vollmacht oder

• eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben

sind.


Antragstellung, Voranfrage beim Grundbuchamt, Katasterbehörde oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen maßgebliche Unterlagen, Bildung der neuen Flurstücke im Liegenschaftskataster


Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure:in


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